Beratung für Biogasanlagen
- Einstieg in die Biogasproduktion als Produktionszweig
- Einschätzung der Chancen und Risiken des Vorhabens und der möglichen Entwicklung
- Optimierung und Weiterentwicklung der bestehenden Biogasanlage
- Sicherung und Verbesserung der Arbeits- und Einkommenssituation
Biogas
Das Beratungsangebot innerhalb des Beratungsmoduls 210 “Biogas” richtet sich an alle Betreiber von Biogasanlagen sowie an Interessenten, die den Einstieg in Biogas als neuen Produktionsweig des Betriebs prüfen.
Die fachlichen Inhalte des Moduls umfassen:
- Analyse und Weiterentwicklung der Anlagenführung z.B. im Hinblick auf:
- Anbauplanung und Substrate
- Biodiversität
- Nährstoff- und Gärrestmanagement
- Betriebssicherheit, Anlagensicherheit und Emissionsvermeidung
- arbeitswirtschaftliche Situation bzw. Beratung zum Einstieg in die Produktion unter den oben genannten Gesichtspunkten
- Beurteilung der betrieblich relevanten Kennzahlen
- Anforderungen und Rahmenbedingungen
- Anlagenoptimierung: Flexibilisierung / Ausschreibung / Post-EEG Modelle
- Vermarktung
- Fachliche Unterstützung bei Investitionsvorhaben
Der Beratungsumfang innerhalb dieses Moduls beträgt mindestens 5 Stunden. Dabei werden 70% der anfallenden Kosten bis zu einem Förderhöchstbetrag von 1.500 € durch das Land Baden-Württemberg übernommen.
Sofern Gegenstand der Beratung nicht die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse gemäß Anhang I AEUV und / oder der Handel mit diesen ist, stellt die Förderung eine De-minimis-Beihilfe für das beratene Unternehmen dar.
Bioökonomie
Das Beratungsangebot innerhalb des Beratungsmoduls 211 “Bioökonomie” richtet sich an alle Betreiber von Biogasanlagen, die mit ihrer Biogasanlage zusätzliche Wertschöpfungsmöglichkeiten jenseits der klassichen Strom-, Wärme- oder Biomethanproduktion suchen.
Die fachlichen Inhalte des Moduls umfassen:
- Erfassung des betrieblichen Ist-Zustandes, Entwicklung und Begleitung von geeigneten bioökonomischen Ansätzen, z. B.
- innovative und umweltgerechte Landnutzungs-/ und Anbausysteme unter Vermeidung von Abfall
- Biodiversität
- ökonomische Verwertung von land- und forstwirtschaftlichen Roh- und Reststoffen (Koppel-/ Kaskadennutzung, Ressourceneffizienz)
- Möglichkeiten der Kooperation und Vernetzung zum Aufbau regionaler und überregionaler Wertschöpfungsnetze
- Anforderungen und Rahmenbedingungen
- Möglichkeiten zur Kennzeichnung von umweltgerechten Prozessen und Produkten (inkl. CO2‐Speicherung) sowie deren In-Wertsetzung
Der Beratungsumfang innerhalb dieses Moduls beträgt mindestens 5 Stunden. Dabei werden 70% der anfallenden Kosten bis zu einem Förderhöchstbetrag von 1.500 € durch das Land Baden-Württemberg übernommen.
Sofern Gegenstand der Beratung nicht die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse gemäß Anhang I AEUV und / oder der Handel mit diesen ist, stellt die Förderung eine De-minimis-Beihilfe für das beratene Unternehmen dar.
Beispielrechnung
Für Einstiegsmodul Biogas 112 (Neueinsteiger)
Beispielrechnung
Für Grundmodul Biogas 113 (bereits bestehende Biogasanlagen)




















